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Ohne Antirutschmatte ist wie barfuß auf dem Eis

2024-01-25 08:47:00 / Neuigkeiten
Ohne Antirutschmatte ist wie barfuß auf dem Eis -

Natürlich kann man Ladung auch ohne Antirutschmatten sichern, vorgeschrieben sind sie nicht. Aber: So wenig wie man barfuß aufs Eis geht, so wenig sollte man Frachtstücke „ohne was drunter“ auf der Ladefläche abstellen. Denn die ist ebenfalls glatt. Außerdem gilt – Wer auf Antirutschmatten verzichtet, macht sich die Arbeit unnötig schwer. 

Antirutschmatten erleichtern die Ladungssicherung

Hierzu ein Beispiel aus dem Bereich Niederzurren. Betrachten wir ein 2000 Kilogramm schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte auf der „nackten“ Ladefläche steht (Gleitbeiwert µ = 0,2). Bei einem Zurrwinkel von 85° sind in diesem Fall sage und schreibe elf Zurrgurte mit einer STF von 350 daN erforderlich. Mal abgesehen davon, dass in beiden Fällen jede Menge Equipment benötigt wird: Es nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte richtig zu platzieren und mit der Ratsche x-mal eine Vorspannkraft von 350 daN zu erzeugen. 

Nur 2 statt 11 Gurte
Deshalb: zertifizierte Antirutschmatten! Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen sie einen Reibbeiwert von 0,6 µ und manchmal sogar darüber. In unserem Beispiel mit dem 2000 Kilogramm-Frachtstück genügen dann zwei Zurrgurte mit einer STF von 350 daN bei einem Zurrwinkel von 85°. Die Material-, Zeit- und letztlich Kostenersparnis ist beachtlich! 

Manchmal empfiehlt es sich, Antirutschmatten dauerhaft zu verlegen. Auch Sprühbeschichtungen und Pads haben ihre Existenzberechtigung. Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. Zusätzliche Maßnahmen wie Kraft- oder Formschluss sind stets erforderlich.


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