Der Globus-Prüfservice
Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln wie Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen, Krananlagen, persönlicher Schutzausrüstung und weiteren sicherheitsrelevanten Geräten ist essenziell für den sicheren Betrieb und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Unser qualifizierter Prüfservice bietet umfassende Lösungen zur Erfassung, Prüfung, Wartung und Reparatur dieser Arbeitsmittel.
Unsere Prüfleistungen im Überblick:
Wir prüfen eine Vielzahl von Arbeitsmitteln, darunter:
- Anschlagketten und textile Anschlagmittel
- Zurrmittel
- Lastaufnahmemittel
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Hydraulikzylinder und Pumpen
- Leitern und Tritte
- Elektromagnete
- Elektrokettenzüge
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Erfassung und Dokumentation
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Verwaltung und schnellen Identifikation der geprüften Arbeitsmittel setzen wir moderne digitale Erfassungssysteme ein:
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RFID-gestützte Erfassung: Ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Dokumentation der Arbeitsmittel.
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Digitale Datenbank: Alle Prüfergebnisse und relevanten Informationen werden strukturiert gespeichert und stehen auf Abruf zur Verfügung.
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Prüfprotokolle & Nachweise: Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine detaillierte Übersicht über den Zustand Ihrer Arbeitsmittel, die sowohl digital als auch in gedruckter Form bereitgestellt werden kann.
Prüfmethoden und Kontrolle
Unsere zertifizierten Prüftechniker sind nach DIN EN ISO 9712 (ehem. EN 473) geschult und setzen modernste Prüfverfahren ein, um Mängel frühzeitig zu erkennen:
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Visuelle Kontrolle: Identifikation äußerer Schäden wie Risse, Verformungen, Korrosionsspuren oder Materialverschleiß.
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Messung von Verschleißgrenzen: Überprüfung der Nenndicke von Ketten, Aufhänge- und Endgliedern sowie der Hakenquerschnitte.
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Zerstörungsfreie Prüfmethoden: Einsatz spezieller Verfahren wie:
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Magnetpulverprüfung (MT 2): Erkennen feiner Risse und Materialfehler mittels elektromagnetischer Verfahren.
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Farbeindringprüfung (PT): Aufspüren von Mikrorissen durch kapillare Flüssigkeiten.
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Prüfung nach Herstellervorgaben: Hebezeuge und Sonderanschlagmittel werden nach den spezifischen Toleranzlisten der Hersteller kontrolliert.
Instandsetzung und Reparatur
Sollte ein Arbeitsmittel die Prüfanforderungen nicht erfüllen, bieten wir einen umfassenden Reparaturservice an:
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Mängelbeseitigung vor Ort: Kleinere Schäden wie Oberflächenrisse können durch professionelles Ausschleifen behoben werden.
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Ersatz defekter Bauteile: Falls Materialermüdung oder Verschleiß kritische Grenzen überschritten hat, erfolgt ein Austausch der betroffenen Komponenten.
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Reparaturservice durch zertifizierte Partner: Nur qualifizierte Experten übernehmen die Instandsetzung, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Unser Service: Mehr als nur eine Prüfung
Nach jeder Prüfung erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation zur Nachverfolgung und zum Nachweis gegenüber Behörden:
- Prüfnachweis und Dokumentation: Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält eine Kennzeichnung sowie ein Prüfzeugnis.
- Bei nicht bestandener Prüfung: Falls ein Arbeitsmittel die Prüfung nicht besteht, erstellen wir auf Wunsch ein individuelles Angebot für die benötigten Ersatzteile sowie die fachgerechte Reparatur durch unser Team. Sollte eine Instandsetzung nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, stellen wir gerne eine passende Ersatzlösung zur Verfügung.
- Online-Prüfdatenbank IKARUS: Mit unserem Betriebsmittelportal behalten Sie den Überblick über alle Prüfungen und deren Fälligkeiten. IKARUS ist eine Web basierte Inventarisierungs- und Verwaltungsapplikation. Es ist keine weitere teure, lizenzpflichtige oder wartungskostenpflichtige Software nötig. Sie benötigen lediglich einen PC mit Internetzugang und Browser (IE, Firefox etc.).
- Vor-Ort-Betreuung: Bei Fragen zur Anwendung oder der Optimierung von Anwendungen steht unser Ausßendienst immer zur Verfügung.
Unser FAQ
Häufig gestellte Fragen
Globus bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Prüfung und Instandsetzung von Arbeitsmitteln mit. Unsere hochqualifizierten mobilen Prüftechniker sind täglich im Einsatz, um direkt vor Ort bei unseren Kunden Prüfungen und Reparaturen durchzuführen.
Durch regelmäßige Schulungen und Prüfertreffen werden sie kontinuierlich über technische Neuerungen sowie aktuelle Vorschriften informiert. So bleiben sie stets auf dem neuesten Stand und unterstützen Sie optimal bei der praktischen Umsetzung.
Die Bewertung von Arbeitsmitteln erfordert gemäß BetrSichV §2 eine kontinuierliche berufliche Tätigkeit und fundierte Erfahrungswerte. Unsere Prüftechniker durchlaufen eine mehrmonatige Einarbeitungsphase, um eine fachlich fundierte Beurteilung sicherzustellen. Eigene Mitarbeiter, die solche Prüfungen nur gelegentlich durchführen, können dieses hohe Maß an Expertise oft nicht erreichen.
Es gibt viele Gründe, die für die Vergabe der Prüfungen an externe Fachkräfte sprechen:
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Fachwissen über
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den neuesten Stand der Technik
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aktuelle Vorschriften (DGUV, TRBS, Normen)
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Herstellervorgaben für verschiedene Baureihen
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Erfahrung bei
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der korrekten Anwendung von Arbeitsmitteln
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der sicheren Bewertung für den weiteren Einsatz bis zur nächsten Prüfung
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Die Bereitstellung dieser Ressourcen und das erforderliche Know-how stehen oft in keinem Verhältnis zum internen Prüfungsaufwand. Erfahrene Prüftechniker können zudem bereits während der Prüfung abschätzen, ob eine Reparatur lohnenswert ist.
Der Prüfservice von Globus bietet eine umfassende Ausstattung: Neben wichtigen Ersatzteilen sind unsere Prüfservicefahrzeuge mit sämtlichem erforderlichen Equipment ausgerüstet. Das Herzstück des gesamten Prüfprozesses bildet die eigenene Prüfdatenbank IKARUS.
IKARUS ist die Online-Prüfdatenbank von Globus Hebetechnik, die als zentrales digitales System zur Erfassung, Archivierung und Verwaltung von Prüfdaten dient. Unternehmen können alle relevanten Daten zu Inspektionen, Wartungszyklen und Instandsetzungsmaßnahmen ihrer Arbeitsmittel – wie Anschlagmitteln, Hebezeugen und weiteren sicherheitsrelevanten Geräten – zentral dokumentieren. Dadurch unterstützt IKARUS die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und trägt zur Optimierung von Prüfprozessen sowie zur Steigerung der Betriebssicherheit bei. Zudem ermöglicht die Plattform einen schnellen Zugriff auf die gesamte Historie der Prüfungen, was die Planung und Durchführung zukünftiger Wartungsmaßnahmen erleichtert.
In §2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen zu den Arbeitsmitteln sämtliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, die im Arbeitsprozess genutzt werden, einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen. Die Überprüfung dieser Arbeitsmittel ist ausschließlich einer Befähigten Person vorbehalten. Eine solche Person verfügt durch ihre Ausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit über das notwendige Fachwissen zur sachgerechten Prüfung von Arbeitsmitteln.
In §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Gefährdungsbeurteilung geregelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Intervalle der erforderlichen Prüfungen für Arbeitsmittel festzulegen, sofern diese nicht bereits durch die Verordnung vorgegeben sind. Die Prüffristen müssen so bestimmt werden, dass eine sichere Nutzung der Arbeitsmittel bis zur nächsten Überprüfung gewährleistet ist. In der Regel müssen die meisten Arbeitsmittel mindestens einmal jährlich von einer Befähigten Person geprüft werden. Abhängig von Einsatzort, Verwendungszweck und Beanspruchung kann der Verschleiß variieren, was kürzere Prüfintervalle erforderlich machen kann.
Darüber hinaus müssen Anschlagketten mindestens alle 3 Jahre rissgeprüft werden.
Unser mobiler Prüfservice führt direkt bei Ihnen vor Ort die UVV-Prüfungen durch. Alternativ kann die Prüfung auch in unserem Haus durchgeführt werden.
Bei nicht bestandener Prüfung ist Anschlagmittel unverzüglich zu sperren und aus dem Verkehr zu ziehen.
Auf Wunsch erstellen wir ein individuelles Angebot mit den erforderlichen Ersatzteilen für die Reparatur durch unser Team. Sollte die Reparatur nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, unterbreiten wir alternativ ein Angebot für passende Ersatzware.
Abschnitt 2
§3 Gefährdungsbeurteilung
(6) Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, …es dürfen nur zur Prüfung befähigte Personen beauftragt werden.
§4 Grundpflichten des Arbeitgebers
(4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, für die in § 14 und im Abschnitt 3 dieser Verordnung Prüfungen vorgeschrieben sind, nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
§14 Prüfung von Arbeitsmitteln
(4) Die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber auf ihren sicheren Zustand und auf ihre sichere Funktion umfassend prüfen zu lassen.
(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Werden Arbeitsmittel außerhalb der Abteilung oder
des Unternehmens verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten (auch elektronisch).
Abschnitt 3
§17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den §§ 15 und 16 aufgezeichnet wird.